Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für IT-Dienste der

  • SVAG Schweizer Vermögensberatung AG
  • Global Sana AG
  • Schwester- und Tochtergesellschaften der oben genannten Aktiengesellschaften

Stand: 9. März 2023

Die Schweizer Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Soodmattenstrasse 4, 8134 Adliswil und die Global Sana Aktiengesellschaft, Thurgauerstrasse 30/32, 8050 Zürich (im Folgenden "die Gesellschaften" genannt) und die Vermögensberater der SVAG und/oder derer Schwesterngesellschaften haben einen Vermögensberater-Vertrag geschlossen. Im Rahmen dieses Vermögensberater-Vertrages bieten die Gesellschaften ihren Vermögensberatern verschiedene IT-Produkte und IT-Dienste ("Dienste") an, z. B. das SVAG Cloud-System (Gesamtheitlich für alle Dienste), SVAG Intranet, SVAG E-Mail-System, SVAG-CRM (Arilla), Logismata LOF5, Apps zur Vertriebsunterstützung, ein E-Mail-Postfach oder eine Internet-Präsenz.

Sämtliche von den Gesellschaften angebotenen Dienste dürften nur zu geschäftlichen Zwecken im Rahmen des Vermögensberater-Vertrages genutzt werden. Eine Nutzung zu privaten oder sonstigen, dem Vermögensberater-Vertrag fremden Zwecken, ist ausdrücklich untersagt.

Die Gesellschaften halten in einzelnen Diensten - neben eigenen Inhalten, die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind - gegebenenfalls auch fremde Inhalte zur Nutzung bereit oder verweisen auf solche Inhalte mittels eines Links. Diese fremden Inhalte dienen lediglich als Informationsquelle für die Vermögensberater und stellen keinerlei Beratung, Werbung oder Empfehlung von Produkten seitens der Gesellschaften dar. Die Gesellschaften machen sich diese Inhalte in keiner Weise zu Eigen, noch übernehmen die Gesellschaften für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Inhalte die Verantwortung. Die Gesellschaften sind nicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Inhalte verpflichtet und führen eine solche Prüfung auch nicht durch. Eine Kundenberatung durch den Vermögensberater sollte im Wege eines Beratungsgesprächs erfolgen und nicht auf Grundlage der über Dienste abrufbaren Informationen.

In den Fällen einer geänderten Gesetzeslage oder von Rechtsprechung, der Erweiterung der Funktionen von Diensten oder von Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten oder der IT-Sicherheit behält sich die Gesellschaft vor, diese Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern. Der Vermögensberater wird in geeigneter Weise (z. B. im Intranet) deutlich auf die Änderungen der Nutzungsbedingungen hingewiesen. Wenn der Vermögensberater den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Hinweis auf die Änderungen schriftlich gegenüber der Gesellschaft widerspricht, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist als angenommen. Mit Mitteilung der Änderungen wird der Vermögensberater auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Die Nutzungsbedingungen von Ziffer 1 bis 10 gelten im Allgemeinen für alle Dienste der Gesellschaften. Die folgenden Bedingungen sind dienstspezifische Nutzungsbedingungen, die zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen gelten.

Sämtliche von den Gesellschaften angebotenen Dienste dürften nur zu geschäftlichen Zwecken im Rahmen des Vermögensberater-Vertrages genutzt werden. Eine Nutzung zu privaten oder sonstigen, dem Vermögensberater-Vertrag fremden Zwecken, ist ausdrücklich untersagt.

  1. Anwendungs- und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
    1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung aller Dienste der Gesellschaften durch Vermögensberater. Sie regeln die geschäftliche Nutzung der von den Gesellschaften bereitgestellten Dienste durch den Vermögensberater und ergänzen insoweit den Vermögensberater-Vertrag und die Software-Lizenzverträge. Die Regelungen des Vermögensberater-Vertrages und der Software-Lizenzverträge gelten unverändert fort.
    2. Die Annahme dieser Nutzungsbedingungen erfolgt spätestens durch die Nutzung von Diensten durch den Vermögensberater.
    3. Die Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen richtet sich nach der Laufzeit des Vermögensberater-Vertrages. Mit Beendigung des Vermögensberater-Vertrages endet auch diese Nutzungsvereinbarung.
       
  2. Anwendungs- und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
    1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung aller Dienste der Gesellschaften durch Vermögensberater. Sie regeln die geschäftliche Nutzung der von den Gesellschaften bereitgestellten Dienste durch den Vermögensberater und ergänzen insoweit den Vermögensberater-Vertrag und die Software-Lizenzverträge. Die Regelungen des Vermögensberater-Vertrages und der Software-Lizenzverträge gelten unverändert fort.
    2. Die Annahme dieser Nutzungsbedingungen erfolgt spätestens durch die Nutzung von Diensten durch den Vermögensberater.
    3. Die Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen richtet sich nach der Laufzeit des Vermögensberater-Vertrages. Mit Beendigung des Vermögensberater-Vertrages endet auch diese Nutzungsvereinbarung.
       
  3. Beschränkung der Nutzung auf vertragliche Zwecke, Verbot privater Nutzung

    Sämtliche von den Gesellschaften angebotenen Dienste dürften nur zu geschäftlichen Zwecken im Rahmen des Vermögensberater-Vertrages genutzt werden. Eine Nutzung zu privaten oder sonstigen, dem Vermögensberater-Vertrag fremden Zwecken, ist ausdrücklich untersagt.
     
  4. Leistungsumfang
    1. Die Gesellschaften ermöglichen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten entsprechend diesen Nutzungsbedingungen ihren Vermögensberatern den Zugang zu den jeweils angebotenen Diensten zur geschäftlichen Nutzung.
    2. Die Auswahl, Art und Umfang der Dienste kann von dem jeweils gewählten Software-Lizenzvertrag und gegebenenfalls zusätzlicher Bedingungen oder Voraussetzungen abhängig sein. Der Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen wird hierdurch jedoch nicht eingeschränkt.
    3. Der angebotene Leistungs-, Informations- und Produktumfang wird durch die Gesellschaften ständig fortentwickelt.
    4. Zur Inanspruchnahme bestimmter Dienste, insbesondere dem SVAG Intranet, SVAG E-Mail, Logismata und SVAG-CRM muss der Vermögensberater zumindest über einen Internet-Anschluss sowie internettaugliche Soft- und Hardware verfügen. Für die Authentifizierung zum SVAG Cloud-System wird darüber hinaus ein Mobiltelefon benötigt.
    5. Um den unbefugten Zugang zu Diensten zu verhindern, werden dem Vermögensberater von den Gesellschaften eine Benutzerkennung und ein Passwort zugewiesen, mittels derer sich der Vermögensberater vor jedem Zugang zu Diensten zu identifizieren hat. Das von der Gesellschaft übermittelte Passwort hat der Vermögensberater unverzüglich zu ändern. Mittels dieser Benutzerkennung und des Passwortes hat sich der Vermögensberater vor jedem Zugang zum SVAG Cloud-System und gegebenenfalls weiteren Diensten zu identifizieren.
    6. Das SVAG Intranet und das SVAG-CRM enthalten einen hochsicheren Bereich mit besonders schützenswerten Daten. Hierzu bedarf es einer zusätzlichen Authentifizierung. Autorisierten Vermögensberatern wird zu diesem Zweck eine Software für eine Mehrfaktor-Authentifizierung über einen SMS-Dienst zur Verfügung gestellt.
    7. Der Vermögensberater erhält das widerrufliche Recht, Drittbenutzern, die für ihn im Rahmen seiner Vermögensberateraufgaben tätig sind, die Nutzung des SVAG Cloud-Systems einzuräumen. Für diese Drittbenutzer ist eine eigene Benutzerkennung anzulegen und eine personalisierte Aktivierungsnummer auszuhändigen. Die personalisierte Aktivierungsnummer für den Drittbenutzer kann in der Zugangsverwaltung des jeweiligen Mitbenutzers generiert werden. Im Mitbenutzerbereich der Zugangsverwaltung kann der Vermögensberater die schriftlichen Nutzungsbedingungen herunterladen, die von dem Drittbenutzer zu unterzeichnen sind. Erst nachdem der Drittbenutzer die Nutzungsbedingungen unterzeichnet und dem Vermögensberater übergeben hat, teilt der Vermögensberater dem Drittbenutzer die personalisierte Aktivierungsnummer mit. Der Vermögensberater bewahrt die unterschriebenen Nutzungsbedingungen auf und übergibt diese auf Verlangen an die Gesellschaften.
       
  5. Pflichten und Obliegenheiten des Vermögensberaters
    1. Der Vermögensberater ist insbesondere verpflichtet:
      • seine Benutzerkennung, sein Passwort, seine Authentifizierungsnummer und die "MS Authentifizierung"-App, bzw. SMS-Empfängergerät Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Wenn vermutet wird, dass Dritte Kenntnis erlangt haben, muss der Vermögensberater das Passwort unverzüglich ändern bzw. es von den Gesellschaften ändern lassen. Bei Verlust eines Gerätes auf dem die "MS Authentifizierung"-App mit SVAG-Cloud Konto installiert oder aktiviert ist, ist der Vermögensberater verpflichtet, unverzüglich die "SVAG Login"-App zu sperren. Die Sperrung ist über die Hotline der Gesellschaften oder über die Zugangsverwaltung möglich. Der Vermögensberater hat dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Dritte keine Daten, die im SVAG Cloud-System oder anderen Diensten gespeichert sind, zur Kenntnis nehmen können. Der Vermögensberater ist für die Nutzung des SVAG Cloud-Systems und anderer Dienste durch unberechtigte Dritte in gleicher Weise verantwortlich wie für die eigene Nutzung, sofern diese Nutzung mittels Benutzerkennung, Passwort und/oder "MS Authentifizierung"-App, bzw. SMS-Empfängergerät des Vermögensberaters erfolgte, es sei denn, der Vermögensberater weist nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat;
      • die im SVAG Cloud-System und anderen Diensten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte hieran zu beachten, insbesondere diese Informationen und Daten nicht auszudrucken (es sei denn zur eigenen Verwendung), an Dritte zu übermitteln oder zu vervielfältigen und sie keinen Wettbewerbern der Gesellschaften oder anderen Dritten zugänglich zu machen;
      • die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften nach dem Schweizer und europäischen Datenschutzrecht. Jeweils ist zu beachten, dass es in der Schweiz neben dem Bundesdatenschutzgesetz (DSG) weitere Vorschriften gibt, die sich auf den Umgang mit personenbezogenen Daten beziehen. Ähnliches gilt auch für einzelne eropäische Länder. Der Vermögensberater hat in der Schweiz in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass das Erheben, Verarbeiten und Nutzen seiner Kundendaten nur unter Anwendung von Art. 4 Abs. 5 des DSG (Einwilligung des Kunden) erfolgt. Für andere EU-Länder gelten die entsprechenden Vorschriften in den Paragraphen des jeweiligen Bundesgesetzes über den Schutz personenbezogener Daten im betroffenen Land;
      • den von ihm autorisierten Drittbenutzern die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu bringen, unterzeichnen zu lassen und die Drittbenutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten. Der Vermögensberater haftet für Verstöße Dritter gegen diese Nutzungsvereinbarung oder anderer Vereinbarungen mit der Gesellschaft, sofern die Dritten von ihm zur Nutzung des SVAG Cloud-Systems oder anderer Dienste autorisiert wurden.
    2. Der Vermögensberater ist verpflichtet, Nutzungs-, Urheber-, gewerbliche Schutzrechte und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten und ggf. hinsichtlich von ihm in das SVAG Cloud-System und/oder anderer Dienste eingestellter Inhalte deutlich und in angemessener Art und Weise auf die entsprechenden Nutzungs-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte hinzuweisen. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen den Gesellschaften zu. Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung Sie sich verpflichten. Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie Software oder Teile der Software sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzugeben oder herzustellen. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Weitere Lizenz-Informationen, insbesondere die Lizenzbestimmungen der verwendeten Open Source Komponenten, finden Sie im Installationsverzeichnis in der Datei "lizenz.txt".
    3. Einzelne Dienste ermöglichen es Inhalte zu speichern, zu versenden oder von anderen zu empfangen. Der Vermögensberater sichert zu, keine Inhalte in Dienste einzustellen oder auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (z.B. durch einen Link), die rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen der Gesellschaften schädigen können. Zuwiderhandlungen stellen einen massiven Verstoß gegen diese Regelungen dar. Falls dennoch Rechts- und sittenwidrige Inhalte festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu löschen. Die Gesellschaften sind berechtigt, den Zugang zu in das SVAG Cloud-System oder anderen Diensten eingestellten Inhalten, die gegen diese Regelung verstoßen, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren und die betreffenden Inhalte zu löschen.
    4. Der Vermögensberater ist zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verpflichtet. Rechtsmängel an in Diensten gespeicherten Daten gehen zu Lasten des Vermögensberaters. Gespeicherte Daten sind frei von schädlichem und gefährlichem Code (Viren, Trojanern, Spyware, Würmern, Malware etc.) zu halten.
    5. Die sorgfältige Behandlung der im SVAG Cloud-System oder in anderen Diensten vorhandenen Daten sind für die Gesellschaften von höchster Wichtigkeit. Verstößt ein Vermögensberater oder ein von ihm autorisierter Dritter gegen die hier festgelegten Pflichten und Obliegenheiten, sind die Gesellschaften berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Vermögensberater und / oder diese Nutzungsbedingungen fristlos zu kündigen. Ferner ist der Vermögensberater verpflichtet, den den Gesellschaften entstandenen oder noch entstehenden Schaden zu ersetzen sowie die Gesellschaften von sämtlichen Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- oder sonstigen Ansprüchen von anderen Vermögensberatern oder Dritten freizustellen, die durch den Verstoß verursacht wurden.
    6. Neben der gemäß Ziffer 4.5 bestehenden Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaften und der Schadensersatzverpflichtung des Vermögensberaters, hat der Vermögensberater für jeden Verstoß gegen die in dieser Vorschrift festgelegten Pflichten und Obliegenheiten unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs an seine jeweilige Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 6.000 zu zahlen.
       
  6. Verantwortlichkeit für Inhalte

    Die Gesellschaften halten in einzelnen Diensten - neben eigenen Inhalten, die als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind - gegebenenfalls auch fremde Inhalte zur Nutzung bereit oder verweisen auf solche Inhalte mittels eines Links. Diese fremden Inhalte dienen lediglich als Informationsquelle für die Vermögensberater und stellen keinerlei Beratung, Werbung oder Empfehlung von Produkten seitens der Gesellschaften dar. Die Gesellschaften machen sich diese Inhalte in keiner Weise zu Eigen, noch übernehmen die Gesellschaften für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Inhalte die Verantwortung. Die Gesellschaften sind nicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit dieser Inhalte verpflichtet und führen eine solche Prüfung auch nicht durch. Eine Kundenberatung durch den Vermögensberater sollte im Wege eines Beratungsgesprächs erfolgen und nicht auf Grundlage der über Dienste abrufbaren Informationen.
     

  7. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Gesellschaften gewährleisten keine ständige Verfügbarkeit von Diensten und können diese nach freiem Ermessen einstellen, vorübergehend aussetzen.
    2. Die Gesellschaften haften nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.
    3. Die Gesellschaften haften nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nach diesen Nutzungsbedingungen nicht beabsichtigte Nutzung von Diensten zurückzuführen sind.
    4. Die Gesellschaften haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von in Diensten gespeicherten Daten des Vermögensberaters. Ferner haften die Gesellschaften nicht für Verletzungen von Aufbewahrungspflichten durch den Vermögensberater aufgrund einer unrichtigen oder unvollständigen Archivierung von Dokumenten in Diensten der Gesellschaften.
    5. Die Gesellschaften haften - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass die Gesellschaften gegenüber dem Vermögensberater einen Mangel an einem Dienst arglistig verschwiegen haben.
    6. Im Falle eines Schadens, der auf einem grob fahrlässigen Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen der Gesellschaften beruht, ist die Haftung der Gesellschaften der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    7. Eine weitergehende Haftung der Gesellschaften ist ausgeschlossen.
       
  8. Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten in Diensten
    1. Personenbezogene Daten dürfen nur in Diensten verarbeitet werden, wenn diese in zulässiger Weise vom Vermögensberater erhoben wurden. Es ist den Vermögensberatern untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten, oder zu nutzen (Datengeheimnis). Unbefugt heißt, in diesem Zusammenhang jede Kenntnisnahme oder Verwendung von personenbezogenen Daten, die nicht nach Art. 4 DSG (Einwilligung des Betroffenen) zulässig ist.
    2. Gemäß Art. 12 Abs. 1, 2 und 3 DSG sind Personendaten unterworfene Personen nach Maßgabe des Art. 4, 5 Abs.1 und 7 Abs. 1 zu verpflichten. Da der Vermögensberater oder von ihm autorisierte Dritte zu den Personen gehört, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben oder haben können, wird er hierdurch zur Einhaltung der Regelungen des DSG bzw. des Datengeheimnisses verpflichtet.
    3. Vermögensberater der Gesellschaften sind verpflichtet, entsprechende Regelungen der Paragraphen des Bundesgesetzes des jeweiligen EU-Landes über den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten und die von ihm autorisierte Dritte diesem entsprechend zu verpflichten.
    4. Zur Sicherstellung von Betroffenenrechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten, sind die Gesellschaften berechtigt, Daten von Dritten, die in Diensten gespeichert sind, zu löschen, zu sperren oder zu berichtigen, sofern die Gesellschaften oder ihre Vertragspartner dazu verpflichtet sind.
       
  9. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten des Vermögensberaters durch Dienste
    1. Der Vermögensberater hat in seinem Vermögensberatervertrag mit den Gesellschaften bereits eingewilligt, dass entsprechend Art. 4 DSG Teile seiner personenbezogenen gespeicherten Daten (Name, Vorname, Wertungsmerkmal der verschiedenen Wettbewerbe, Wettbewerbslisten) zugänglich gemacht werden. Dies erfolgt im Rahmen einer rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der Gesellschaften sowie der jeweiligen Betreuer im SVAG Cloud-System. Diese Einwilligung wird mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise der Gesellschaften nochmals bestätigt.
    2. Soweit erforderlich, erheben und speichern einzelne Dienste Daten über die Nutzung des jeweiligen Dienstes, um Störungen, Fehler, unerlaubte Zugriffe oder eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes oder gespeicherter Daten zu erkennen, einzugrenzen oder beseitigen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken und der Eingabekontrolle i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes. Auf andere Nutzungszwecke wird in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Dienstes hingewiesen.
    3. Die SVAG-Cloud Systeme dürfen nur für genehmigte Zwecke verwendet werden. Die Verwendung für andere Zwecke ist verboten. Alle Transaktionsaufzeichnungen, Berichte, E-Mails, Software Applikationen und andere Daten, die von diesen Systemen erzeugt werden oder sich auf diesen befinden, sind Eigentum der Schweizer Vermögensberatung AG und können von der Schweizer Vermögensberatung AG für jeden Zweck verwendet werden. Autorisierte und nicht autorisierte Aktivitäten können überwacht werden.
       
  10. Änderungsvorbehalt
     

    In den Fällen einer geänderten Gesetzeslage oder von Rechtsprechung, der Erweiterung der Funktionen von Diensten oder von Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten oder der IT-Sicherheit behält sich die Gesellschaft vor, diese Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern. Der Vermögensberater wird in geeigneter Weise (Bei Anmeldung auf die Applikation der SVAG-Cloud) deutlich auf die Änderungen der Nutzungsbedingungen hingewiesen. Wenn der Vermögensberater den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Hinweis auf die Änderungen schriftlich gegenüber der Gesellschaft widerspricht, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist als angenommen. Mit Mitteilung der Änderungen wird der Vermögensberater auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
     


  11. Sonstiges
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
    2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt dies entsprechend.
       
  12. Dienstspezifische Nutzungsbedingungen
    1. a.Volle Funktion der elektronischen Kundenakte (SVAG-CRM) und SVAG-Cloud Online-Backup-Speicherplatz nur in SVAG Premium-Package enthalten
    2. Die nachfolgenden Bedingungen konkretisieren die Überlassung und Nutzung von Online-Speicherplatz und der zugehörigen Softwarekomponenten ("SVAG-CRM").
      1. Leistung nur in Premium-Lizenz
        1. Das SVAG-CRM ergänzt das SVAG Intranet für Inhaber der Premium-Lizenz um einen Onlinespeicher und um Funktionen und Funktionalitäten zum Speichern, Abrufen, Verwalten und Einsehen von Daten.
        2. Die Gesellschaften bemühen sich um eine hohe Verfügbarkeit des SVAG-CRM. Gleichwohl kann eine bestimmte Verfügbarkeit des SVAG-CRM insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen oder sonstigen Problemen nicht gewährleistet werden.
        3. Die Gesellschaften können, falls erforderlich, den Zugang zu den Leistungen jederzeit aus Gründen der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten einschränken oder einstellen.
      2. Umfang und Speicherplatz
        1. Details zu Umfang und Speicherkapazität bzw. Speichererweiterung regelt der Software-Lizenzvertrag SVAG Premium/Standard-Package.
        2. Gebühren für den Internetanschluss, Datenübertragungen und sonstige Gebühren von Drittanbietern, die bei der Nutzung des SVAG-CRM entstehen, sind vom Vermögensberater zu tragen.
      3. Pflichten und Obliegenheiten des Vermögensberaters
        1. Die Nutzung der Funktionen und Funktionalitäten des SVAG-CRM, einschließlich des Onlinespeicherplatzes, ist ausschließlich zum geschäftlichen Gebrauch und im Rahmen des Vermögensberatervertrages gestattet.
        2. Die Verwendung des SVAG-CRM ist nur in Verbindung mit dem SVAG Intranet oder sonstigen gegebenenfalls von den Gesellschaften bereitgestellter Software (z. B. Apps) gestattet.
        3. Die SVAG-Cloud Systeme dürfen nur für genehmigte Zwecke verwendet werden. Die Verwendung für andere Zwecke ist verboten. Alle Transaktionsaufzeichnungen, Berichte, E-Mails, Software Applikationen und andere Daten, die von diesem System erzeugt werden oder sich auf diesem befinden, sind Eigentum der Schweizer Vermögensberatung AG und können von der Schweizer Vermögensberatung AG für jeden Zweck verwendet werden. Autorisierte und nicht autorisierte Aktivitäten können überwacht werden.
           
      4. Rechte der Gesellschaften
        1. Die betreuende Gesellschaft ist zur optimalen Kundenbetreuung befugt, vom Vermögensberater eingestellte Daten einzusehen und zu verarbeiten. Des Weiteren ist die betreuende Gesellschaft berechtigt, eingestellte Daten, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig oder sittenwidrig sind, zu löschen.
        2. Im Rahmen des Strukturzugriffs können die Betreuer des Vermögensberaters auf die von dem Vermögensberater in der SVAG-Cloud den Kundenakten zugeordneten geschäftlichen Daten zugreifen. Bei Kundenübertragungen werden die den Kundenakten zugeordneten Daten ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft an die übernehmenden Vermögensberater übergeben. Die Daten, die vom Vermögensberater in der SVAG-Cloud in den Bereich "Eigene Dateien" abgelegt wurden, sind hiervon nicht betroffen.
        3. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere der widerrechtlichen Nutzung der SVAG-Cloud, der Aussprache der Kündigung des Vermögensberatervertrages, seiner einvernehmlichen Auflösung oder der Vertragsbeendigung kann der Zugriff des Vermögensberaters auf Daten und / oder die SVAG-Cloud ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, durch die Gesellschaft eingeschränkt werden.
        4. Die Gesellschaften sind berechtigt, die Funktionen oder Funktionalitäten der SVAG-Cloud zu ändern.
        5. Der Vermögensberater ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zum Rechenzentrum der Gesellschaften zu verlangen.

    3. b.E-Mail-Postfach
      1. Leistungsumfang
        1. Die Gesellschaften stellen dem Vermögensberater zur geschäftlichen Nutzung eine E-Mail-Adresse und ein Postfach zur Verfügung.
        2. Die Nutzung des von den Gesellschaften zur Verfügung gestellten E-Mail-Systems zu privaten oder sonstigen dem Vermögensberater-Vertrag fremden Zwecken ist untersagt.
      2. Pflichten und Obliegenheiten des Vermögensberaters
        1. Der Vermögensberater verpflichtet sich bei der Nutzung nicht gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet er sich,
          1. die Adresse weder zum Abruf noch zum Verbreiten von sitten- oder rechtswidrigen, insbesondere von strafbaren Inhalten zu verwenden,
          2. die Adresse nicht für wettbewerbswidrige oder missbräuchliche Handlungen zu verwenden,
          3. keine Handlungen auszuführen, die die genutzten Netze und Server in ihrer Funktionsweise oder Stabilität schädigen oder überlasten könnten.
        2. Der Vermögensberater verpflichtet sich, im Falle eines dem Vermögensberater zuzurechnenden Missbrauchs, die Gesellschaften von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
      3. Rechte der Gesellschaften
        1. Bei einem Verstoß des Benutzers gegen diese Nutzungsbedingungen insbesondere gegen die unter Ziffer 2 aufgeführten Obliegenheiten, können die Gesellschaften eine unverzügliche Sperrung/Löschung des Zugangs vornehmen.
        2. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von sog. Spam-E-Mails setzen die Gesellschaften technische E-Mail-Filterprogramme ein. Diese Filterprogramme gewährleisten insbesondere die IT-Sicherheit, indem schadhafte E-Mails und E-Mail-Anhänge ausgesondert werden. Des Weiteren werden sog. Spam-E-Mails und E-Mails, die rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen der Gesellschaft schädigen können, automatisiert gelöscht. Durch Einwilligung in die Nutzungsbedingungen zum SVAG-Intranet erklären Sie sich mit dem Einsatz derartiger E-Mail-Filterprogramme einverstanden.

    4. c."MS Authentication"-App, bzw. SMS-Empfängergerät
      1. Leistungsumfang
        1. Die Gesellschaften stellen dem Vermögensberater eine Software zur Mehrfaktor-Authentifizierung zum SVAG Cloud-System bereit.
        2. Der Leistungsumfang ist auf die Bereitstellung eines Authentifizierungscodes/-bestätigungsverfahrens für den Login zu IT-Systemen beschränkt.
        3. Die Gesellschaften können, falls erforderlich, die "MS Authentication"-App jederzeit aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten einschränken, einstellen oder durch ein anderes Authentifizierungsverfahren ersetzen.
      2. Pflichten und Obliegenheiten des Vermögensberaters
        1. Der Vermögensberater ist verpflichtet, die "MS Authentication"-App, bzw. SMS-Empfängergerät ausschließlich für die Authentifizierung zum SVAG Cloud-System zu verwenden.
        2. Die"MS Authentication"-App darf nur auf solchen Mobilgeräten installiert werden, die der Vermögensberater für geschäftliche Zwecke nutzt. Auf überwiegend für private Zwecke genutzten Mobilgeräten darf die "MS Authentication"-App nicht verwendet werden.
        3. Der Vermögensberater ist verpflichtet, bei Verlust des Mobilgeräts unverzüglich die Gesellschaft zu informieren und die "MS Authentication"-App zu sperren. Eine Sperrung kann über die Hotline der Gesellschaft oder über die Zugangsverwaltung des SVAG Cloud-Systems veranlasst werden.
        4. Ein Zugriff und/oder die Nutzung der "MS Authentication"-App, bzw. SMS-Empfängergerät durch unbefugte Dritte ist untersagt. Der Vermögensberater ist verpflichtet, den Zugriff bzw. die Nutzung durch Dritte mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu verhindern.
      3. Rechte der Gesellschaften
        1. Bei einem Verstoß des Benutzers gegen diese Nutzungsbedingungen können die Gesellschaften eine unverzügliche Sperrung/Löschung des Zugangs vornehmen.
        2. Die Gesellschaften sind berechtigt, die Funktionen oder Funktionalitäten sowie das Autorisierungs- und/oder Authentifizierungsverfahren der "MS Authentication"-App jederzeit zu ändern.
      4. Datenschutz
        1. Bei Verwendung der "MS Authentication"-App werden die folgenden Datenarten erhoben, verarbeitet und genutzt: Hersteller, Modell, Betriebssystem (einschließlich Version), Benutzer-ID, Geräte-ID, Seriennummer, letzte Anmeldung, Gerätestatus. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten ist zur Benutzeridentifizierung erforderlich. Ferner dienen die Daten zur Sperrung der "MS Authentication"-App bei Verlust des Gerätes.
        2. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, Daten zu berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Uns erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.